Archive for August, 2008

Heute wurde bei Heise (und am 06.08. bei Heise)über die Gesetzesänderungen berichtet(Tritt am dem 01.09.08 in Kraft). Ich verfolge die Thematik schon eine längere Zeit und werde mal über die wichtigsten Änderungen berichten. (Ohne Gewähr, ich bin kein Rechtsanwalt)

Bisher war der Ablauf bei Urheberrechtsverletzungen wie folgt:

  1. Die Kanzlei hat in den Tauschbörsen nach dem dem geschützten Objekt gescannt(oder selbst Angeboten) und die IP Adressen über einen längeren Zeitraum geloggt.
  2. Mittels der IP Adresse wurde dann, per vollautomatischer Serienbrief Erstellung eine Strafanzeige erstellt.
  3. Im laufe des Verfahrens der Staatsanwaltschaft, wurde mithilfe der IP-Adresse und dem Provider, die Adresse des Anschlussinhabers ermittelt und der Kanzlei bekannt gegeben(war bis dato der einzige Weg, um an die Adressen ran zu kommen).
  4. Diese hat dann, wieder mittels Serien-Brief eine Unterlassungserklärung aufgeset und Anwaltskosten, sowie Lizenzkosten angefordert.

Man muss dazu sagen, dass es bei privaten Usern, eigentlich nie zu einem Strafprozess kam. Die Staatsanwaltschaft hat mit 1000-X Strafanzeigen pro Woche auch genug zu tun. Die Unterlassungserklärungen beliefen sich auf 300-500€ und wurden meistens auch Unterschrieben und bezahlt.

Die Gesetztlage hat sich nun wie folgt geändert(Umgangssprachlich):

  • Die Anschrift von Usern die in “gewerblichen Ausmaß” Urheberrechtsverletzungen begangen haben können nun direkt bei dem Provider, ohne Umweg über eine Strafanzeige ermittelt werden. Dazu dürfen lediglich “die für Abrechnungszwecke von den Providern aufbewahrten Internetkennungen” (Heise) genutzt werden. Die Vorratsdatenspeicherung (Verbindungsübersicht) bleibt also unberührt.
  • “Bei der begehrten Auskunft unter Verwendung von IP-Adressen muss der Rechteinhaber zudem vor dem Löschen der Verbindungsdaten zunächst eine richterliche Anordnung erwirken“.(Heise) Die Kosten, für den Aufwand des Gerichts muss in diesem Fall der Verletzte zahlen.
  • Für den Fall einer ungewerblichen Urheberrechtsverletzung dürfen die Anwaltskosten des Verletzten nicht 100€ überschreiten
  • Der Verletzte(Kanzlei) muss bei Anstreben eines Gerichtsverfahrens 200€ Gebühren bezahlen, wobei noch unklar ist, ob sich diese Kosten auf einzelne IP-Adressen beziehen oder einer ganzen Liste beziehen.
  • Ein paar Änderungen bei Zoll-Einfurten die hier nicht weiter von Interesse sind. (Nachlesbar in der Quelle, s.o.)

Es ist und bleibt etwas unklar, was das genau für die Zukunft der File-Sharer bedeutet. Für die Kanzleien wird es aufjedenfall einfacher an die Anschriften von Urheberrechtsverletzern zu kommen, die sich zumindest Komerziell ausgezeichnet haben (z.B. Bilder auf Hompages). Heise schreibt in einem anderen Artikel (Quelle oben):

Ihre bislang meist erfolgreich praktizierte Methode, massenhaft Strafanzeigen zu erstatten, um die Staatsanwaltschaften Anschlussinhaber zu dynamisch vergebenen IP-Adressen ermitteln zu lassen, läuft mehr und mehr ins Leere: Zum einen, weil außer der Deutschen Telekom kaum noch ein Provider bei Flatrate-DSL-Verträgen die Verbindungsdaten speichert; zum anderen, weil viele Staatsanwaltschaften den Anschlussinhaber nicht mehr ermitteln wollen.

Weiter heisst es:

Demnach sollen in NRW Anschlussinhaber nur noch ermittelt werden, wenn sie mehr als 3000 Musik- oder mehr als 200 Filmdateien über ihren Tauschbörsen-Client zum Download angeboten haben. Ähnliche Empfehlungen wie die von den Generalstaatsanwaltschaften in NRW gibt es auch in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt.

Es wird aber betont, dass es sich hierbei um eine “Richtlinie” handelt, es also lediglich um Empfehlungs-Zahlen. Begründet wird dieses laut Franz-Heinrich Pohl, Oberstaatsanwalt und gleichzeitig Sprecher der Kölner Generalstaatsanwaltschaft. Das eine “Adresse” nicht ausreicht um einen “Täter” klar zu identifizieren. Es müsste zumindest eine Hausdurchsuchung zur Sicherstellung von Beweisen durchgeführt werden, was aber seltens in Verhältniss zu der Tat steht und schnell eine Verletzung der Verfassung entsprechen könnte. Pohl erläutert auch, dass der Weg der Massenstrafanzeige lediglich dazu dient, “Gebühren in die Kasse zu spülen”. Zu einer Zivilen Anklage kam es bei 1000 Fällen nichteinmal 10mal zu einer Anklage. Wer jedoch kommerzielle Raubkopiererei betreibt, wird auf jedenfall rechtlich Verfolgt.

Was kann man jetzt dadraus schliessen?

So wie ich das jetzt verstanden habe, sind die File-Sharer zugunsten der Justiz Entlastung etwas sicherer, für die Kanzlein wird der Betrag den sie aus den Verfahren gewinnen wohl veschwindent gering werden. Dafür wurde der Weg an kommerzielle Täter zu kommen erleichtert. Ich hoffe jedenfalls, dass die Massenstrafanzeigen nun nachlassen.

Zum Thema Hausdurchsuchungen gibt es noch das bekannte Video eines Anwaltes. Der Vortrag ist relativ witzig gehalten, und vermittelt einiges an Rechten und Pflichten bei einer Hausdurchsuchung (ca. 70 min. lang):

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Wie das die Web 2.0 User übersehen konnten, ist mir ein Rätsel! Absolut Hirn-schädlich!!

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Das die Japaner eh etwas krank sind, wisst ihr ja sowieso :-)

Hier mal meine Best-of der krankesten “pranks” und TV-Shows.

Youtube Compilation Part 1:

Youtube Compilation Part 2:

Human Tetris:

Pantomime Ping Pong:

Pantomime Olympics:

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Ich konnte es erst gar nicht glauben, dass es sowieso soetwas gibt. Aber es gibt es. Eine Mischung zwischen einem Tiger und einem Löwen, ein sogenanntes Großkatzenhybrid. Der Liger wiegt ca. 900Pfund und ist ne ganze Ecke größer.

Aber das Bild und das Video sollte überzeugen:

Liger - Bild von http://www.marcofolio.net/

Liger - Bild von http://www.marcofolio.net/

Video:

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Uuuuunnddd hier haben wir wieder eines dieser kranken matsche machenden aber irgendwie witzigen Videos die in den tiefen von Youtube rumschwirren!

Festhalten und warm anziehen!

u u u und ab gehts! dadadadadadaaaa:

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