Archive for the 'IT-Sicherheit' Category

Ola!

Wer sich schon immer einmal gefragt hat, was über einen selber im Netz zu finden ist, oder gar soweit gehen möchte etwas über eine Person xyz herraus zu finden (wieso auch immer…), kann auf verschiedene Programme und Webseiten zugreifen. Ich habe meinen Namen mal durchgejagt und bin sehr verwundert was es dort alles zu finden gibt. Irgendwie! Sollte das einem doch zu denken geben. An vielen Stellen finde ich es wünschenswert genannt oder gefunden zu werden (dazu bin ich eben zuviel Internet-Junkie :-D ) an vielen Stellen jedoch würde ich gerne im privaten bleiben. Um zu entdecken wo es noch klare Defizite der eigenen “Geheimhaltung” (fall es die überhaupt im Netz gibt) gibt, kann man sich nun mittels seines eigenen Namens (ja der reicht oftmals schon) auf die Suche begeben.

Zwischen mehreren verschiedenen Webseiten ist mir eine deutlich aufgefallen: http://www.123people.de/ hier wird nicht nur per einfacher Suchmaschine ein paar Seiten aufgedeckt, nein, hier werden Social-Networks wie Myspace, Facebook usw., sowie Instant Messanger, Blogs, Emails, Telefonnummern, Dokumente, Amazon-Wunschlisten, Videos, Bilder und sogar nach Biografien gesucht. Irgendwie krank….versucht es mal selber, und seit erschreckt.

Als Profi-Lösung für die fortgeschrittenen abgedroschenen Stalker empfiehlt sich wohl Maltego (frei erhältlich in der Community-Edition). Dieses Tools (Windows, Mac, Linux) sucht nicht nur das gesamte Netz nach bestimmten Kategorien ab, sondern stellt zusätzlich noch grafische Verknüpfungen unter den gefundenen Ergebnissen her. Hiermit ist eine forensische Datenanalyse möglich wie es bei Polizei und Geheimdiensten angewendet wird.

Maltego is an open source intelligence and forensics application. It allows for the mining and gathering of information as well as the representation of this information in a meaningful way.

Coupled with its graphing libraries, Maltego, allows you to identify key relationships between information and identify previously unknown relationships between them. It is a must-have tool in the forensics.security and intelligence fields!

Maltego offers the user with unprecedented information.  Information is leverage.

Zitat:http://www.paterva.com/maltego/

Wie sowas aussieht kann man sich hier mal auf einem Screenshot anschaun:

Maltego 2.0

http://www.paterva.com/maltego/screenshots/

Ich hoffe euch allen klar ist, dass wer sich im Netz bewegt eben auch Spuren hinterlässt! Man sollte wirklich dadrauf achten, auf welchen Seiten man seine Daten preisgibt, und man sollte sich auch dadrüber Informieren ob diese Daten per Suchmaschinen (eben öffentlich) zugängig sind. Für evt. spätere Arbeitsgeber, ist sowas ein gefundenes Fressen!!

  • Share/Bookmark


Heute wurde bei Heise (und am 06.08. bei Heise)über die Gesetzesänderungen berichtet(Tritt am dem 01.09.08 in Kraft). Ich verfolge die Thematik schon eine längere Zeit und werde mal über die wichtigsten Änderungen berichten. (Ohne Gewähr, ich bin kein Rechtsanwalt)

Bisher war der Ablauf bei Urheberrechtsverletzungen wie folgt:

  1. Die Kanzlei hat in den Tauschbörsen nach dem dem geschützten Objekt gescannt(oder selbst Angeboten) und die IP Adressen über einen längeren Zeitraum geloggt.
  2. Mittels der IP Adresse wurde dann, per vollautomatischer Serienbrief Erstellung eine Strafanzeige erstellt.
  3. Im laufe des Verfahrens der Staatsanwaltschaft, wurde mithilfe der IP-Adresse und dem Provider, die Adresse des Anschlussinhabers ermittelt und der Kanzlei bekannt gegeben(war bis dato der einzige Weg, um an die Adressen ran zu kommen).
  4. Diese hat dann, wieder mittels Serien-Brief eine Unterlassungserklärung aufgeset und Anwaltskosten, sowie Lizenzkosten angefordert.

Man muss dazu sagen, dass es bei privaten Usern, eigentlich nie zu einem Strafprozess kam. Die Staatsanwaltschaft hat mit 1000-X Strafanzeigen pro Woche auch genug zu tun. Die Unterlassungserklärungen beliefen sich auf 300-500€ und wurden meistens auch Unterschrieben und bezahlt.

Die Gesetztlage hat sich nun wie folgt geändert(Umgangssprachlich):

  • Die Anschrift von Usern die in “gewerblichen Ausmaß” Urheberrechtsverletzungen begangen haben können nun direkt bei dem Provider, ohne Umweg über eine Strafanzeige ermittelt werden. Dazu dürfen lediglich “die für Abrechnungszwecke von den Providern aufbewahrten Internetkennungen” (Heise) genutzt werden. Die Vorratsdatenspeicherung (Verbindungsübersicht) bleibt also unberührt.
  • “Bei der begehrten Auskunft unter Verwendung von IP-Adressen muss der Rechteinhaber zudem vor dem Löschen der Verbindungsdaten zunächst eine richterliche Anordnung erwirken“.(Heise) Die Kosten, für den Aufwand des Gerichts muss in diesem Fall der Verletzte zahlen.
  • Für den Fall einer ungewerblichen Urheberrechtsverletzung dürfen die Anwaltskosten des Verletzten nicht 100€ überschreiten
  • Der Verletzte(Kanzlei) muss bei Anstreben eines Gerichtsverfahrens 200€ Gebühren bezahlen, wobei noch unklar ist, ob sich diese Kosten auf einzelne IP-Adressen beziehen oder einer ganzen Liste beziehen.
  • Ein paar Änderungen bei Zoll-Einfurten die hier nicht weiter von Interesse sind. (Nachlesbar in der Quelle, s.o.)

Es ist und bleibt etwas unklar, was das genau für die Zukunft der File-Sharer bedeutet. Für die Kanzleien wird es aufjedenfall einfacher an die Anschriften von Urheberrechtsverletzern zu kommen, die sich zumindest Komerziell ausgezeichnet haben (z.B. Bilder auf Hompages). Heise schreibt in einem anderen Artikel (Quelle oben):

Ihre bislang meist erfolgreich praktizierte Methode, massenhaft Strafanzeigen zu erstatten, um die Staatsanwaltschaften Anschlussinhaber zu dynamisch vergebenen IP-Adressen ermitteln zu lassen, läuft mehr und mehr ins Leere: Zum einen, weil außer der Deutschen Telekom kaum noch ein Provider bei Flatrate-DSL-Verträgen die Verbindungsdaten speichert; zum anderen, weil viele Staatsanwaltschaften den Anschlussinhaber nicht mehr ermitteln wollen.

Weiter heisst es:

Demnach sollen in NRW Anschlussinhaber nur noch ermittelt werden, wenn sie mehr als 3000 Musik- oder mehr als 200 Filmdateien über ihren Tauschbörsen-Client zum Download angeboten haben. Ähnliche Empfehlungen wie die von den Generalstaatsanwaltschaften in NRW gibt es auch in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt.

Es wird aber betont, dass es sich hierbei um eine “Richtlinie” handelt, es also lediglich um Empfehlungs-Zahlen. Begründet wird dieses laut Franz-Heinrich Pohl, Oberstaatsanwalt und gleichzeitig Sprecher der Kölner Generalstaatsanwaltschaft. Das eine “Adresse” nicht ausreicht um einen “Täter” klar zu identifizieren. Es müsste zumindest eine Hausdurchsuchung zur Sicherstellung von Beweisen durchgeführt werden, was aber seltens in Verhältniss zu der Tat steht und schnell eine Verletzung der Verfassung entsprechen könnte. Pohl erläutert auch, dass der Weg der Massenstrafanzeige lediglich dazu dient, “Gebühren in die Kasse zu spülen”. Zu einer Zivilen Anklage kam es bei 1000 Fällen nichteinmal 10mal zu einer Anklage. Wer jedoch kommerzielle Raubkopiererei betreibt, wird auf jedenfall rechtlich Verfolgt.

Was kann man jetzt dadraus schliessen?

So wie ich das jetzt verstanden habe, sind die File-Sharer zugunsten der Justiz Entlastung etwas sicherer, für die Kanzlein wird der Betrag den sie aus den Verfahren gewinnen wohl veschwindent gering werden. Dafür wurde der Weg an kommerzielle Täter zu kommen erleichtert. Ich hoffe jedenfalls, dass die Massenstrafanzeigen nun nachlassen.

Zum Thema Hausdurchsuchungen gibt es noch das bekannte Video eines Anwaltes. Der Vortrag ist relativ witzig gehalten, und vermittelt einiges an Rechten und Pflichten bei einer Hausdurchsuchung (ca. 70 min. lang):

  • Share/Bookmark


Wer glaubt sicht auch mit dem Handy in Sicherheits zu wiegen, täuscht sich gewaltig.

In der Regel gehen Bluetooth Signale nicht weiter als 10-100 Meter. Die Jungs in dem Video überbrücken aber eine länge von ca. 500 Metern! Und hacken das dortige Telefon.

Sieht mir nicht nach einem Fake aus.

  • Share/Bookmark